AGB

All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen: Soweit in der Kurs­be­schrei­bung nicht anders for­mu­liert, kön­nen an den Kur­sen Phy­sio­the­ra­peu­ten, Heil­prak­ti­ker, Osteo­pa­then sowie Ärz­te teil­neh­men. In Aus­nah­me­fäl­len kön­nen auch Medi­zin­stu­den­ten oder PT-Schü­ler zuge­las­sen werden.

Anmel­dung: Die Anmel­dung muss schrift­lich per Post erfol­gen. Soll­te 2 Wochen nach Anmel­dung kei­ne Bestä­ti­gung durch den Ver­an­stal­ter erfol­gen, bit­ten wir um Nach­fra­ge. Das Absen­den der Anmel­dung berech­tigt Sie noch nicht zur Teil­nah­me am Kurs. Ent­schei­dend ist die Rei­hen­fol­ge der Anmel­dun­gen und der Zahlungseingänge.

Bezah­lung: Die Kurs­ge­büh­ren müs­sen bis 6 Wochen vor Kurs­be­ginn auf das Kon­to DE78472601218700417700 bei der Volks­bank PB-HX-DT, BIC DGPBDE3MXXX, über­wie­sen wer­den. Bei Nicht­ein­hal­tung der Zah­lungs­frist wer­den die Kurs­plät­ze in der Rei­hen­fol­ge der Zah­lungs­ein­gän­ge vergeben.

Stor­nie­rung durch den Teil­neh­mer: Eine Stor­nie­rung durch den Kun­den hat schrift­lich zu erfol­gen. Grund­sätz­lich wird eine Stor­nie­rungs­ge­bühr in Höhe von 10% der Kurs­ge­bühr fäl­lig. Die Nicht­zah­lung der Kurs­ge­bühr stellt kei­ne Stor­nie­rung dar und führt nicht zur auto­ma­ti­schen Abmel­dung. Bei einer Stor­nie­rung zwi­schen 6 und 4 Wochen vor Beginn fal­len 50 %, zwi­schen 4 und 2 Wochen 75 % der Kurs­ge­bühr als Scha­dens­er­satz­pau­scha­le, wobei die Bear­bei­tungs­ge­bühr jeweils auf die Scha­dens­er­satz­pau­scha­le ange­rech­net wird. Bei spä­te­rer Stor­nie­rung oder Nicht­er­schei­nen wer­den die vol­len Kurs­ge­büh­ren eben­falls unter Anrech­nung der Bear­bei­tungs­ge­bühr fällig.

Bei Krank­heit kann gegen Vor­la­ge eines Attes­tes ein ver­bind­li­cher Ersatz­ter­min ver­ein­bart wer­den, bei des­sen Stor­nie­rung unab­hän­gig von deren Zeit­punkt in jedem Fall die vol­len Kurs­ge­büh­ren fäl­lig werden.

Kurs­ab­sa­gen: Der Ver­an­stal­ter behält sich Ände­run­gen der Kurs­ter­mi­ne, den Aus­fall von Kur­sen wegen zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl sowie den Aus­tausch der jewei­li­gen Kurs­lei­tung aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den aus­drück­lich vor. Der Ver­an­stal­ter haf­tet nicht für Scha­dens­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung der ver­ein­bar­ten Ter­mi­ne durch die Refe­ren­ten. Soll­ten Kur­se auf­grund zu gerin­ger Teil­nah­me abge­sagt wer­den müs­sen, so erfolgt dies 4 Wochen vor Kursbeginn.

Haf­tung: Die Haf­tung des Ver­an­stal­ters für sämt­li­che sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis und sons­ti­gen Rechts­ver­hält­nis­sen erge­ben­den Ansprü­che wird auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit beschränkt, soweit es sich nicht um die Ver­let­zung einer ver­trags­we­sent­li­chen Pflicht oder die Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit han­delt. Glei­ches gilt für die Haf­tung der Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters. Bei Anwen­dungs­de­mons­tra­tio­nen und Übun­gen, die die Kun­den an Pati­en­ten oder ande­ren Kun­den vor­neh­men, han­deln die­se auf eige­ne Gefahr und Risiko.

Video‑, Ton­band- und Foto­auf­nah­men: Sei­tens des Ver­an­stal­ters ist es nicht gestat­tet, Auf­nah­men jeg­li­cher Art zu machen. Soll­ten Auf­nah­men vom Dozen­ten gestat­tet wer­den, so sind die­se nur für eige­ne Zwe­cke zu ver­wen­den. Eine Ver­viel­fäl­ti­gung oder Wei­ter­ver­brei­tung wäre ein Ver­stoß gegen das Urhe­ber­recht und ist hier­mit unter­sagt. Glei­ches gilt für Skrip­te und ande­re Kursunterlagen.

Fort­bil­dungs­punk­te: Wer­den für einen Kurs Fort­bil­dungs­punk­te ver­ge­ben, so geschieht dies vor­be­halt­lich der Aner­ken­nung der Krankenkassen.